HIT-Nummer und Equidenpass: Was ist das?

Zuständige HIT-Behörden

Die Begriffe HIT-Nummer und Equidenpass sind im Zusammenhang mit der Pferdehaltung gängig. Doch was bedeuten sie eigentlich? Wo erhalte ich meine HIT-Nummer und den Equidenpass? Wer stellt sie aus? Was schützen die HIT-Nummer und der Equidenpass? Wir beantworten Euch diese Fragen.

Kurz gesagt dienen Equidenpass und HIT-Nummer zur eindeutigen Identifizierung eines Equiden, also Einhufers. Über die zentral gespeicherten Daten, kann verhindert werden, dass für ein- und dasselbe Pferd mehrere Equidenpässe ausgestellt werden. In einem Tierseuchenfall kann der Aufenthalt des Pferdes zudem zurückverfolgt werden, sodass entsprechende Quarantäne-Maßnahmen vorgenommen werden können. Jeder Pferde- bzw. Equidenhalter ist dafür zuständig, dass sein Tier eindeutig identifiziert wird, d. h. er muss das Pferd chipen lassen und den Equidenpass anfordern. Drei wesentliche Elemente machen die eindeutige Equiden-Identifizierung aus:

    • Über den Transponder/Chip wird das Pferd elektronisch gekennzeichnet 
    • Der Equidenpass dient als analoger Nachweis der Identität des Equiden
    • HIT- und Equidendatenbank speichern die eindeutigen Daten des Equiden

Die HIT-Nummer

HIT ist die Abkürzung für Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, eine Informationsplattform für Veterinär- und Agrarverwaltung in Europa. Ziel dieser zentralen Datenspeicherung ist, für Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sowohl die Herkunft als auch sämtliche Aufenthaltsorte schnell, zuverlässig und übersichtlich einzusehen und zurückverfolgen zu können. Insbesondere im Fall von Tierseuchen sind diese Infos wichtig. Für einzelne Tierarten werden in der HIT-Datenbank zudem Impfdaten und Untersuchungsbefunde zu verschiedenen Tierseuchen gespeichert. Das HIT-System existiert zentral vernetzt seit 2010 in jedem EU-Land. Speziell der Pferdebereich dieses Systems enthält alle im jeweiligen Land gehaltenen oder eingeführten Einhufer, d. h. Pferde, Esel, Zebras und Maultiere. Daher ist die Angabe für alle Pferdehalter im Land Pflicht.

HIT-Nummer besteht aus zwölf Nummern:

  • Land (= 276 für Deutschland)
  • Bundesland
  • Landkreis
  • Gemeinde
  • persönliche ID

HIT-Nummer nicht gleich Tierhalternummer

Vergeben wird die HIT-Nummer – auch Registrier- oder Betriebsnummer genannt – vom Veterinär- oder Landwirtschaftsamt. Wir haben zwecks Übersicht die zuständigen Behörden in einer Liste zusammengefasst (Tabelle oben).

Neben der HIT-Nummer existiert noch die Tierhalternummer. Beide Nummer sind unterschiedlich und dienen unterschiedlichen Zwecken. Die Tierhalternummer dient zur Anmeldung in der Tierseuchenkasse. Die HIT-Nummer dagegen ist entscheidend, um den Equidenpass zu erstellen.

Equidenpass seit 2010 EU-weit Pflicht

Ein Equidenpass ist seit der Einführung der EU Pferdepassverordnung in 2010 Pflicht. Er wird vom zuständigen Zuchtverband ausgestellt. Der Equidenpass ist einem Pferd lebenslang zugeordnet und direkt mit der Equiden-Datenbank verknüpft. Diese Datenbank erweitert das HIT-System und soll verhindern, dass für ein Pferd mehrere Pferdepässe ausgestellt werden.

Welche Daten in der Equidendatenbank, dem Equidenpass und dem HIT-System hinterlegt werden müssen, ist ebenfalls in der EU-Verordnung Nr. 504/2008 und der Vieh-Verkehrs-Verordnung (ViehVerkV) in der Fassung vom 3. März 2010 geregelt. Innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung des Equidenpasses müssen die folgende Daten an die Pferdedatenbanken gemeldet werden:

  • Lebensnummer
  • Geschlecht
  • Farbe
  • Geburtsdatum
  • Transpondercode
  • Datum d. Pferdepassausstellung
  • Name und Anschrift des Halters

Änderungen bei Passstelle melden

Ändert sich zum Beispiel der Halterbetrieb des Pferdes oder kauft ein Halter ein Pferd aus dem Ausland zu, muss auch das an die zuständige passausgebende Stelle und schließlich an HIT gemeldet werden. Jeder Stallwechsel muss daher bei HIT angezeigt werden. Dafür ist der Halter des Pferdes zuständig.

Daten einsehbar in Deutschland

Deutsche Pferdehalter können die Daten in HIT einsehen auf www.hi-tier.de. Dafür benötigen sie die HIT-Nummer ihrer Pferde und einen PIN, den sie bei der Ausstellungsstelle der HIT-Nummer beantragen können. Nutztierhalter, z. B. von Schafen, Ziegen und Rindern, haben diese PIN bereits, da sie die Daten ihrer Nutztiere in HIT selbst aktualisieren müssen. Sie müssen in HIT lediglich den Betriebstyp „Equidenhalter“ hinzufügen.

Pferdebesitzer werden von ihrem zuständigen Zuchtverband bei HIT als Equidenhalter gemeldet. Sind sie nicht Mitglied eines Zuchtverbandes, müssen sie ihren Betriebstyp „Equidenhalter“ selbst bei der zuständigen Behörde melden. Welche Behörde im entsprechenden Bundesland die Registriernummer zuteilt, steht in der Tabelle oben (Beitragsbild).