Das ändert sich am Equidenpass in 2023

Die Equidenpass-Verordnung hat sich zum 1. Juli 2022 geändert. Daraus ergeben sich wichtige Änderungen auch für Pferdebesitzer. Wir erklären, wie das Verfahren ab dem Zuchtjahr 2023 abläuft, und welche Rolle Pferdebesitzer und Ihr Tierarzt in Zukunft haben.

Aufgrund neuer EU-Richtlinien und geänderter interner Abläufe haben wir den Equidenpassantrag angepasst. Sie als Pferdebesitzer tragen in Zukunft maßgeblich dazu bei, wie lange die Herausgabe an Sie dauert. Sobald Ihr Fohlen auf der Welt ist, sollten Sie also so schnell wie möglich einen Termin mit ihrem Tierarzt vereinbaren. Er wird Ihnen helfen, den Equidenpass-Antrag korrekt auszufüllen.

Equidenpassantrag: Am Anfang ist die Fohlengeburt

Mit der Geburt eines Fohlens beginnt der Weg zum Equidenpass. Im ersten Schritt füllen Sie den Deckschein mit Deckgeldquittung aus. Dieses Dokument sollten Sie bereits vom Hengsthalter erhalten haben. Senden Sie das ausgefüllte Dokument innerhalb von vier Wochen ab dem Geburtstermin des Fohlens an die FPZV-Geschäftsstelle in Höchenschwand. Wichtig: Die Geschäftsstelle hat seit Juli 2022 eine neue Adresse. Sollten Sie noch ein Formular mit der Koblenzer oder Herborner Adresse haben, ist es veraltet.

Die Geschäftsstellenleiterin Irene Wagner wird die Daten des Fohlens in unsere digitale Datenbank eingeben und Ihnen einen Equidenpassantrag, Transponder, ein DNA-Tütchen und verschiedene Originalseiten des zukünftigen Equidenpasses zuschicken. Nun beginnt Ihr Part.

Tierarzt übernimmt ab 2023 wichtige Rolle beim Equidenpassantrag

Der Tierarzt wird den Transponder einsetzen, Haarproben für die DNA entnehmen und Diagrammzeichnung mit Ihnen vor- nehmen. Die Tierhalterregistriernummer und Unterschrift des Tierhalters sind immer erforderlich. Zudem haftet der Tierarzt mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben und be- stätigt, dass die Identifikation des Pferdes eindeutig festgestellt wurde.

Bitte verwenden Sie ausschließlich den Transponder des FPZV. Das Antragsformular enthält bereits die jeweils zugeteilte Transpondernummer. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Tierarzt bescheinigen, dass der Transponder ordnungsgemäß gesetzt wurde. Für den vollständigen Antrag brauchen Sie zudem Adresse, Unterschrift und Betriebsnummer des Kennzeichnungsberechtigen (gemäß § 44, Abs. 1 ViehVerkV), also des Tierarztes. Anschließend kleben Sie den Barcodeaufkleber des gesetzten Transponders auf das Diagramm.

Die Diagrammzeichnung und Beschreibung müssen vollständig von einem Tierarzt ausgefüllt werden.
Wichtig: Die Seiten werden im Original in den Equidenpass geheftet. Sie sollten daher nicht verschmutzt werden.

So wird das Diagramm ausgefüllt

Alle Fellstellen, die bei Ihrem Friesenfohlen weiß sind, müssen im Diagramm rot eingezeichnet werden. Wirbel und Narben werden im Diagramm mit einem schwarzen Kugelschreiber durch ein Kreuz gekennzeichnet. Im Text oberhalb des Diagramms schreiben Sie die eingezeichneten Abzeichen und Wir- bel zudem auf. Es gilt die Nomenklatur der Federation Equestre Internationale (F.E.I ) für die Identifikation von Pferden. Zum Schluss lassen Sie die Diagrammseiten von Ihrem Tierarzt stempeln und unterschreiben.

Die Abzeichendiagramme sind mit einer EP-Seriennummer versehen. Ist im Abzeichendiagramm ein Fehler bei der Zeichnung entstanden, fordern Sie bei unserer Geschäftsstelle bitte neue Pass-Seite an. Bitte nehmen Sie keine alten Diagramme, da diese keine Seriennummern enthalten und durch das neue Duplex-Verfahren nicht in den Equidenpass eingeheftet werden können.

DNA-Probe: Haare aus der Mähne entnehmen

Die Haarprobe für die Bestimmung der DNA entnimmt der Tier- arzt mit einer Zange aus der Mähne. Sie muss etwa 50 Haare mit Wurzel umfassen und wird vom Tierarzt an ein Genlabor geschickt. Das daraus entstandene DNA-Profil muss an die Geschäftstelle des FPZV geschickt werden. Sie können selbst entscheiden, ob das Untersuchungslabor die Unterlagen direkt an den Verband schickt, oder Sie die Unterlagen persönlich an uns weitergeben.

Für unsere Mitglieder haben wir mit den Laboren GeneControl und Laboklin Sonderpreise für die DNA-Bestimmung ausgehandelt. Sofern Sie die DNA Ihres Fohlens bei einem dieser Labore testen lassen wollen, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular:
FPZV_Antrag DNA Untersuchung GeneControl                                              FPZV_Antrag DNA Untersuchung Laboklin

Von Tierarzt Schlachttierstatus eintragen

Auf den Seiten 7 und 8 geht es um den Schlachttierstatus Ihres Fohlens. Bitte lassen Sie diese Seiten ebenfalls ausfüllen. Ist das Pferd nicht zur Schlachtung bestimmt, muss der Tierarzt auf diesen Seiten unterschreiben. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen schicken Sie bitte in einem knickfesten DIN A4 Umschlag an die Geschäftsstelle zurück, sodass die Seiten in den Equidenpass eingebunden werden können. Sobald die Rechnung für den Equidenpass und die Eigentumsurkunde Ihrerseits beglichen ist, erhalten Sie Pass und Urkunde – die wir Ihnen am liebsten persönlich bei einer Zuchtschau übergeben wollen. Sollten Sie mit Ihrem Fohlen nicht an einer Zuchtschau teilnehmen können, werden Ihnen die Unterlagen als Einschreiben zugeschickt.

Foto: ggu

HIT-Nummer und Equidenpass: Was ist das?

Zuständige HIT-Behörden

Die Begriffe HIT-Nummer und Equidenpass sind im Zusammenhang mit der Pferdehaltung gängig. Doch was bedeuten sie eigentlich? Wo erhalte ich meine HIT-Nummer und den Equidenpass? Wer stellt sie aus? Was schützen die HIT-Nummer und der Equidenpass? Wir beantworten Euch diese Fragen.

Kurz gesagt dienen Equidenpass und HIT-Nummer zur eindeutigen Identifizierung eines Equiden, also Einhufers. Über die zentral gespeicherten Daten, kann verhindert werden, dass für ein- und dasselbe Pferd mehrere Equidenpässe ausgestellt werden. In einem Tierseuchenfall kann der Aufenthalt des Pferdes zudem zurückverfolgt werden, sodass entsprechende Quarantäne-Maßnahmen vorgenommen werden können. Jeder Pferde- bzw. Equidenhalter ist dafür zuständig, dass sein Tier eindeutig identifiziert wird, d. h. er muss das Pferd chipen lassen und den Equidenpass anfordern. Drei wesentliche Elemente machen die eindeutige Equiden-Identifizierung aus:

    • Über den Transponder/Chip wird das Pferd elektronisch gekennzeichnet 
    • Der Equidenpass dient als analoger Nachweis der Identität des Equiden
    • HIT- und Equidendatenbank speichern die eindeutigen Daten des Equiden

Die HIT-Nummer

HIT ist die Abkürzung für Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, eine Informationsplattform für Veterinär- und Agrarverwaltung in Europa. Ziel dieser zentralen Datenspeicherung ist, für Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sowohl die Herkunft als auch sämtliche Aufenthaltsorte schnell, zuverlässig und übersichtlich einzusehen und zurückverfolgen zu können. Insbesondere im Fall von Tierseuchen sind diese Infos wichtig. Für einzelne Tierarten werden in der HIT-Datenbank zudem Impfdaten und Untersuchungsbefunde zu verschiedenen Tierseuchen gespeichert. Das HIT-System existiert zentral vernetzt seit 2010 in jedem EU-Land. Speziell der Pferdebereich dieses Systems enthält alle im jeweiligen Land gehaltenen oder eingeführten Einhufer, d. h. Pferde, Esel, Zebras und Maultiere. Daher ist die Angabe für alle Pferdehalter im Land Pflicht.

HIT-Nummer besteht aus zwölf Nummern:

  • Land (= 276 für Deutschland)
  • Bundesland
  • Landkreis
  • Gemeinde
  • persönliche ID

HIT-Nummer nicht gleich Tierhalternummer

Vergeben wird die HIT-Nummer – auch Registrier- oder Betriebsnummer genannt – vom Veterinär- oder Landwirtschaftsamt. Wir haben zwecks Übersicht die zuständigen Behörden in einer Liste zusammengefasst (Tabelle oben).

Neben der HIT-Nummer existiert noch die Tierhalternummer. Beide Nummer sind unterschiedlich und dienen unterschiedlichen Zwecken. Die Tierhalternummer dient zur Anmeldung in der Tierseuchenkasse. Die HIT-Nummer dagegen ist entscheidend, um den Equidenpass zu erstellen.

Equidenpass seit 2010 EU-weit Pflicht

Ein Equidenpass ist seit der Einführung der EU Pferdepassverordnung in 2010 Pflicht. Er wird vom zuständigen Zuchtverband ausgestellt. Der Equidenpass ist einem Pferd lebenslang zugeordnet und direkt mit der Equiden-Datenbank verknüpft. Diese Datenbank erweitert das HIT-System und soll verhindern, dass für ein Pferd mehrere Pferdepässe ausgestellt werden.

Welche Daten in der Equidendatenbank, dem Equidenpass und dem HIT-System hinterlegt werden müssen, ist ebenfalls in der EU-Verordnung Nr. 504/2008 und der Vieh-Verkehrs-Verordnung (ViehVerkV) in der Fassung vom 3. März 2010 geregelt. Innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung des Equidenpasses müssen die folgende Daten an die Pferdedatenbanken gemeldet werden:

  • Lebensnummer
  • Geschlecht
  • Farbe
  • Geburtsdatum
  • Transpondercode
  • Datum d. Pferdepassausstellung
  • Name und Anschrift des Halters

Änderungen bei Passstelle melden

Ändert sich zum Beispiel der Halterbetrieb des Pferdes oder kauft ein Halter ein Pferd aus dem Ausland zu, muss auch das an die zuständige passausgebende Stelle und schließlich an HIT gemeldet werden. Jeder Stallwechsel muss daher bei HIT angezeigt werden. Dafür ist der Halter des Pferdes zuständig.

Daten einsehbar in Deutschland

Deutsche Pferdehalter können die Daten in HIT einsehen auf www.hi-tier.de. Dafür benötigen sie die HIT-Nummer ihrer Pferde und einen PIN, den sie bei der Ausstellungsstelle der HIT-Nummer beantragen können. Nutztierhalter, z. B. von Schafen, Ziegen und Rindern, haben diese PIN bereits, da sie die Daten ihrer Nutztiere in HIT selbst aktualisieren müssen. Sie müssen in HIT lediglich den Betriebstyp „Equidenhalter“ hinzufügen.

Pferdebesitzer werden von ihrem zuständigen Zuchtverband bei HIT als Equidenhalter gemeldet. Sind sie nicht Mitglied eines Zuchtverbandes, müssen sie ihren Betriebstyp „Equidenhalter“ selbst bei der zuständigen Behörde melden. Welche Behörde im entsprechenden Bundesland die Registriernummer zuteilt, steht in der Tabelle oben (Beitragsbild).